A. Allgemeiner Teil
1. Zustandekommen eines Vertrages Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Angebotes durch den Geschäftspartner und der itSMS GmbH oder – soweit eine formlose Bestellung für die jeweilige Geschäftsart vorgesehen ist – mittels Bestellung des Geschäftspartner und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung der itSMS GmbH beim Geschäftspartner, spätestens jedoch mit Erbringung der Leistungen, zustande. Angebot und Auftragsbestätigung werden nachfolgend als “Auftragsdokument” oder „Einzelvertrag“ bezeichnet.
Die Abgabe oder Annahme eines Angebots kommt für die itSMS GmbH durch Unterschrift des itSMS GmbH Geschäftsführers zustande.
Weitere Bedingungen können sich aus Dokumenten ergeben, die von der itSMS GmbH bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (beispielsweise in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Auftragsdokumenten und Einzelverträgen Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.
2. Angebote der itSMS GmbH Angebote der itSMS GmbH aus Infobriefen, Publikationen, Rundschreiben, Webseiten, Katalogen und sonstigen Inseraten sind unverbindlich und freibleibend. Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen der itSMS GmbH im Rahmen von Angeboten und Einzelaufträgen stellen grundsätzlich keine zugesicherten Eigenschaften dar.
3. Weitere Geschäftspartner Die itSMS GmbH hat mit bestimmten Partnern (nachfolgend weitere Geschäftspartner genannt) Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung seiner Produkte und Leistungen geschlossen. Soweit ein weiterer Geschäftspartner Produkte und Services der itSMS GmbH vermittelt, gelten im Verhältnis zwischen Geschäftspartner und itSMS GmbH ausschließlich die Bedingungen dieser AGB. Die itSMS GmbH ist weder für die Geschäftstätigkeiten des weiteren Geschäftspartners verantwortlich, noch für irgendwelche Zusagen, die dieser dem Geschäftspartner gegenüber macht oder für Produkte und Dienstleistungen, die der weitere Geschäftspartner unter eigenen Verträgen anbietet.
4. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
a) Das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als Geschäftspartner.
b) Widerrufsbelehrung Geschäftspartner können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der itSMS GmbH gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten der itSMS GmbH gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die Adresse der itSMS GmbH (siehe Fußzeile).
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen a) über die Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z.B. E-Books, Downloads etc.); b) über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind; c) über die Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Geschäftspartners angefertigt wurden (z.B. persönliche Bücher).
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 d Abs. 4 BGB.
c) Widerrufsfolgen (aa) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Geschäftspartner der itSMS GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der itSMS GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Geschäftspartner die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der itSMS GmbH zurückzusenden. Der Geschäftspartner hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Geschäftspartner abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für die itSMS GmbH mit deren Empfang.
(bb) Bei Rücksendungen ohne Produktverpackung hat der Kunde ggf. Wertersatz zu leisten.
d) Rückgaberecht Der Geschäftspartner kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Geschäftspartner die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder EMail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der itSMS GmbH. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an die Adresse der itSMS GmbH (siehe Fußzeile) bzw. an eine von der itSMS GmbH genannte Adresse.
e) Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Geschäftspartner die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
5. Datenschutz Mit der Anbahnung des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes erklärt sich der Geschäftspartner einverstanden, dass Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes von der itSMS GmbH elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung des Geschäftes verarbeitet werden.
Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass die itSMS GmbH und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichern und nutzen dürfen. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, Geschäftspartner und Bevollmächtigte der itSMS GmbH und seiner verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Geschäftspartner, weitergegeben werden (z.B. zur Bearbeitung von Bestellungen und Erstellung von Rechnungen, für Werbekampagnen, zur Marktforschung). Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass die itSMS GmbH die Leistungsbeziehung mit dem Geschäftspartner als Referenz benennt und insbesondere in Webseiten, Printmedien und sonstigen Werbematerialien auf die Leistungserbringung gegenüber dem Geschäftspartner hinweist. Der Geschäftspartner hat jederzeit das Recht, einer derartigen Nutzung zu widersprechen. Der Widerruf ist zu richten an ceo@itsms.net.
Sollte der Geschäftspartner auch Zugang zum internen Bereich der Webseiten haben, kann er seine eigenen Benutzerinformationen jederzeit im geschützten Bereich der Webseiten nach Anmeldung einsehen und bearbeiten. Für die Löschung seiner Benutzerinformationen können sich Geschäftspartner an ceo@itsms.net wenden.
6. Einsatz von Personal, Unterauftrag Der Geschäftspartner und die itSMS GmbH sind jeweils für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich. Der itSMS GmbH ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.
7. Haftung Die itSMS GmbH haftet für Schäden, die durch Verletzung einer mit dem Abschluss des Vertrags übernommenen Garantie entstanden sind, für Personenschäden sowie für Schäden, die die itSMS GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet die itSMS GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Ansprüchen aus Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung), pro Schadensfall bis zu einem Betrag von 2. Mio.Euro (Personenschäden) und 1. Mio. Sachschäden) EURO oder, wenn der Wert der Schaden verursachenden Leistung höher ist, bis zur Höhe des Preises der Schaden verursachenden Leistung. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die itSMS GmbH haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn die itSMS GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt. Im Falle des Verzugs erstattet die itSMS GmbH dem Geschäftspartner den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Absätze 1 und 2 dieses Kapitels. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der itSMS GmbH. Für besondere Rechtsgeschäfte kann es im Besonderen Teil dieser AGB abweichende Regelungen geben.
8. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen richtet sich nach der gesetzlichen Gewähr¬leistungsfrist. Bei Werkleistungen gewährleistet die itSMS GmbH, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Die itSMS GmbH wird Gewährleistungsmängel beheben über die sie vom Geschäftspartner schriftlich informiert wurde. Gelingt es der itSMS GmbH auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, einen Fehler zu beheben, kann der Geschäftspartner - soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist - nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Im Übrigen findet Ziffer 7 (Haftung) Anwendung. Für unerhebliche Mängel sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Bei Dienstleistungen - wozu auch Schulungsleistungen zählen - besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
Unbeschadet der unter dieser Ziffer aufgeführten Gewährleistungsrechte des Geschäftspartners wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Programmen und Materialien der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die itSMS GmbH garantiert daher weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung eines Programms oder Services.
Die itSMS GmbH wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei Bestellungen von Kunden, die gemäß § 14 BGB Unternehmer sind, ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt.
Für besondere Rechtsgeschäfte kann es im besonderen Teil dieser AGB abweichende Regelungen geben.
9. Urheberrechte Jede Form der Vervielfältigung von gelieferten, zur Verfügung gestellten oder heruntergeladenen Produkten (Materialien) z. B. auf drucktechnischem, elektronischem, optischem, photomechanischem oder ähnlichem Wege - auch auszugsweise - bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung der itSMS GmbH. Es ist Geschäftspartnern und Dritten nicht gestattet, die Materialien zu vervielfältigen.
10. Schutzrechte Dritter Die itSMS GmbH wird den Geschäftspartner auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch vertragsgemäß genutzte Materialien hergeleitet werden, und dem Geschäftspartner Kosten und Schadensersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von der itSMS GmbH gebilligt wurde, sofern der Geschäftspartner (1) die itSMS GmbH von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt und (2) der itSMS GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Der Geschäftspartner wird die itSMS GmbH hierbei unterstützen.
Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden oder ist deren Geltendmachung zu erwarten, kann die itSMS GmbH auf ihre Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Materialien ändern oder gegen gleichwertige Materialien austauschen. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, erklärt sich der Geschäftspartner damit einverstanden, nach schriftlicher Aufforderung durch die itSMS GmbH die Materialien an diesen rückzugeben. In diesem Fall erstattet die itSMS GmbH dem Geschäftspartner den vom Geschäftspartner für die Erstellung der Materialien an die itSMS GmbH bezahlten Betrag sowie eigene Schäden des Geschäftspartners nach Maßgabe von Ziffer 7 (Haftung). Diese Verpflichtungen der itSMS GmbH gegenüber dem Geschäftspartner hinsichtlich Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind abschließend.
Ansprüche gegen die itSMS GmbH sind ausgeschlossen, falls sie darauf beruhen, dass (1) vom Geschäftspartner bereitgestellte Bestandteile in Materialien eingebaut werden oder die itSMS GmbH Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Geschäftspartners oder in seinem Auftrag handelnder Dritter zu beachten hat; (2) Materialien vom Geschäftspartner verändert werden; (3) die Materialien gemeinsam mit anderen Produkten, Daten, Vorrichtungen oder Geschäftsmethoden kombiniert, in Betrieb genommen oder genutzt werden, die nicht von der itSMS GmbH geliefert wurden oder Materialien an Dritte, die nicht zu seinem Unternehmen gehören, vertrieben bzw. zu deren Gunsten betrieben oder genutzt werden.
11. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Der Geschäftspartner und die itSMS GmbH stimmen darin überein, dass
a) keine der Parteien das Recht hat, Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen des anderen oder eines seiner Unternehmen in der Werbung oder in Veröffentlichungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen zu benutzen; b) der Austausch vertraulicher Informationen einer separaten schriftlichen Vereinbarung bedarf; c) keine der Parteien daran gehindert ist ähnliche Verträge mit anderen abzuschließen; d) jede Partei der anderen nur die Lizenzen und Rechte einräumt, die ausdrücklich spezifiziert und vereinbart werden. Darüber hinaus werden keine Lizenzen oder Rechte (einschließlich solcher zur Nutzung von Patenten) eingeräumt; e) jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen wird; f) mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen, verantwortlich ist; g) der Geschäftspartner nicht berechtigt ist, Leistungen unter Geltung dieser AGB seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen; h) der Geschäftspartner die Verantwortung für die durch den Einsatz der Services angestrebten und damit erzielten Ergebnisse trägt. Die organisatorische Einbindung der Materialien der itSMS GmbH in den Betriebsablauf des Geschäftspartners ist von diesem eigenverantwortlich vorzunehmen; i) der Geschäftspartner verpflichtet ist, der itSMS GmbH ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu verschaffen und ihm ein Recht zur Nutzung daran einzuräumen, damit die itSMS GmbH seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann; j) es in der Verantwortung des Geschäftspartners liegt, alle anwendbaren Import- und Exportgesetze einzuhalten; k) der Geschäftspartner die Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch Verzögerungen und / oder Mehraufwand, kann die itSMS GmbH – unbeschadet weitergehend gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Preise / Gebühren verlangen. Ferner kann die itSMS GmbH dem Geschäftspartner eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten setzen nach deren Ablauf die itSMS GmbH zur Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Eine automatische Vertragsaufhebung nach Ablauf der Frist erfolgt jedoch nicht.
12. Vergütungen und Zahlungsbedingungen Alle Vergütungen, Gebühren, Mieten und Kosten, die vom Geschäftspartner an die itSMS GmbH zu leisten sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Einzelnen gilt folgendes als vereinbart:
a) Der für einen Service zu bezahlende Preis richtet sich nach einer oder mehreren der folgenden Gebührenarten: Gebühren auf Zeit- und Materialbasis oder Festpreise je vereinbarter Einheit. Es können zusätzliche Gebühren berechnet werden (z.B. Reisekosten). Die itSMS GmbH wird den Geschäftspartner im Einzelfall über derartige zusätzliche Gebühren im Voraus informieren. b) Services werden je nach Vereinbarung im Voraus, laufend während des Servicezeitraums oder nach deren Beendigung in Rechnung gestellt. Siehe dazu auch die Bedingungen im Besonderen Teil. c) Vorausbezahlte Services müssen vom Geschäftspartner während der vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Sofern nicht abweichend geregelt, erhält der Geschäftspartner keine Gutschrift oder Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Services. d) Eine Senkung von allgemein gültigen Preisen / Gebühren wird die itSMS GmbH an den Kunden weitergeben. Die Preis- bzw. Gebührensenkung wird für Beträge wirksam, die bei oder nach deren Inkrafttreten fällig werden. e) Die itSMS GmbH kann Vergütungsklassen, Berechnungssätze und Mindestbeträge für unter diesen AGB erbrachte Serviceleistungen durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten erhöhen. Die Erhöhung wird mit Rechnungsstellung, zum Beginn eines Berechnungszeitraums oder zum in der Mitteilung genannten Datum wirksam. f) Bei Serviceleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie ggf. entstehende Wartezeiten zu den jeweils gültigen Vergütungsklassen und Berechnungssätzen sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen berechnet. Sonstige Aufwendungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Ende des jeweiligen Kalendermonats oder nach Durchführung der Leistung. Soweit nicht anders geregelt, gilt die monatliche Rechnungsstellung als vereinbart. g) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann die itSMS GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. h) Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
13. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der itSMS GmbH. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen der itSMS GmbH steht dem Geschäftspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Geschäftspartner kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
14. Verjährung Ansprüche gegen die itSMS GmbH verjähren innerhalb eines Jahres, es sei denn, dass die itSMS GmbH die Ansprüche grob fahrlässig oder vorsätzlich begründet hat oder die Ansprüche nicht einer längeren Frist aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen unterliegen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem letzten Tag der Leistung oder der Abnahme von Werkleistungen.
15. Abtretung von Rechten Die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen der itSMS GmbH, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, soweit es sich nicht um eine Übertragung innerhalb seines Unternehmens oder auf einen Rechtsnachfolger handelt. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Darüber hinaus kann ein Dritter keinerlei Rechte aus diesem Vertrag ableiten.
16. Erfüllungsort Erfüllungsort ist – soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt – Stuttgart als Sitz der itSMS GmbH. Dies gilt insbesondere für alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen.
17. Kündigung Der Geschäftspartner und die itSMS GmbH können einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen - auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung jedoch ausgeschlossen.
Im Falle einer Kündigung durch den Geschäftspartner ist der Geschäftspartner verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Serviceleistungen sowie die bis dahin gelieferten Materialien (im Falle der außerordentlichen Kündigung aus einem von der itSMS GmbH zu vertretenden Grund nur diejenigen Materialien, die für den Geschäftspartner nutzbar sind) zu bezahlen sowie der itSMS GmbH sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen dieses Vertrags oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort; dies gilt auch für eventuelle Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte.
18. Anwendbares Recht Für die AGB sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen einem Geschäftspartner und der itSMS GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht.
19. Gerichtsstand Soweit rechtlich zulässig, gilt Stuttgart als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der itSMS GmbH.
20. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der gesamten AGB nicht. Die itSMS GmbH und sein Geschäftspartner verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung im Sinne der AGB und unter Berücksichtigung des gesamten Vertragszwecks soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken in den AGB.
B. Besonderer Teil Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wird, gelten die unten aufgeführten AGB-Teile neben dem Allgemeinen Teil der AGB für besondere Rechtsgeschäfte. Sofern dort konkretere Regelungen enthalten sind, gehen diese den Regelungen des Allgemeinen Teils vor.
I. Ausstellungsbedingungen für Messen und Kongresse (nachfolgend Veranstaltung)
1. Mietzeit Die Mietzeit des Standes wird in Einzelverträgen je Veranstaltung verbindlich vereinbart. Hierzu gehört auch die Festlegung von verbindlichen Auf- und Abbauterminen bzw. Zeitfenstern. Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller verpflichtet sich jeder Geschäftspartner, den Abbau nicht vor dem vereinbarten Abbau-Termin vorzunehmen. Der Geschäftspartner bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er von dieser Verpflichtung Kenntnis genommen hat. Bei Zuwiderhandlungen ist der jeweilige Geschäftspartner zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. verpflichtet.
2. Geltung der Ausstellungsbedingungen, Zulassung von Ausstellern Sämtliche Anmeldungen des Geschäftspartners und Zulassungen der itSMS GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Ausstellungsbedingungen:
Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Geschäftspartner die Ausstellungsbedingungen an. Über die Zulassung von Geschäftspartnern als Aussteller, einschließlich Platzzuteilung sowie als Referenten entscheidet ausschließlich die itSMS GmbH. Sie behält sich vor, Anträge von Firmen auf Zulassung ohne Begründung abzulehnen. Die Ablehnung ist endgültig und eine Teilnahme nicht einklagbar. Den Verzicht darauf erkennt der Geschäftspartner in seiner Anmeldung an.
3. Anmeldung, Bindungsfrist, Änderung Die itSMS GmbH kann das in der Anmeldung enthaltene Angebot des Geschäftspartners innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Anmeldung bei der itSMS GmbH annehmen. Die Annahme der itSMS GmbH erfolgt durch die Bestätigung der Zulassung als Aussteller gegenüber dem Geschäftspartner. Vorbehalte der itSMS GmbH im Rahmen der Anmeldung können nicht berücksichtigt werden.
Sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung im Interesse aller Aussteller erforderlich sein sollte, kann die itSMS GmbH dem Geschäftspartner abweichend von der oben genannten Bestätigung einen Platz in anderer Lage zuweisen, Größe und Maße seines Standes abändern und sonstige bauliche Veränderungen vornehmen. Sofern derartige Änderungen für den betroffenen Geschäftspartner unzumutbar sein sollten, steht diesem Geschäftspartner vor der Überlassung der Mietsache, d.h. des Standes, ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von einer Woche nach Mitteilung derartiger Änderungswünsche gegenüber der itSMS GmbH ausgeübt werden muss.
Die Aufnahme anderer Firmen in den angemieteten Stand ist nur mit vorheriger Genehmigung der itSMS GmbH möglich. Im Übrigen darf der Geschäftspartner den ihm zugewiesenen Stand weder ganz noch geteilt anderen Firmen oder Personen überlassen.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Messe seinen Stand besetzt zu halten und seine angemeldeten Ausstellungsgüter auszustellen.
4. Anmeldung von Mitausstellern/ Partnerfirmen o.ä. Die Aufnahme eines oder mehrerer Mitaussteller(s) ist vom Geschäftspartner (Hauptaussteller) mit seiner Anmeldung schriftlich zu beantragen. Pro Mitaussteller ist eine zusätzliche Miete zu zahlen, deren Höhe einzelvertraglich vereinbart wird. Schuldner der vorgenannten Mitausstellermiete bleibt stets der Geschäftspartner. Der Mitaussteller unterliegt denselben Bedingungen wie der Hauptaussteller.
5. Rücktritt Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Rücktrittsrechte können Geschäftspartner vor der Überlassung der Mietsache, d.h. des Standes nicht vom Vertrag zurücktreten. Sofern die itSMS GmbH in einem solchen Fall im konkreten Einzelfall einer Entlassung des Geschäftspartners aus dem Vertrag zustimmt, so steht der itSMS GmbH bis 2 Monate vor Kongressbeginn ein Entlassungsgeld in Höhe von mindestens 50%, ab 2 Monate vor Kongressbeginn 100% der Standmiete zu.
Muss die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so muss sich der Geschäftspartner neu anmelden. Bei geringfügiger Abkürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich.
Kann der Geschäftspartner aus einem von der itSMS GmbH zu vertretenden Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Geschäftspartner ein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Etwaige Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Geschäftspartners richten sich nach Ziff. I 15 des Besonderen Teils der AGB. Weitergehende Ansprüche des Geschäftspartners sind ausgeschlossen.
6. Standkategorie/Standmiete/ Standgestaltung Die Standkategorien (wie Bronze, Silber, Gold, Platin o.ä.) sowie die Höhe der Standmiete je Kategorie werden einzelvertraglich festgelegt. Jeder Geschäftspartner oder der von diesem beauftragte Messebauer ist im Rahmen der Müllentsorgung zur Entsorgung der Wertstoffgemische verpflichtet. Die maximale Bodenbelastung beträgt 750 kg/m2.
7. Betriebsmittel Anschlussmöglichkeiten für Telefon und Elektrizität sind in den Messehallen vorhanden.
Die jeweiligen Anschlüsse sind auf Kosten der Geschäftspartner nur durch das veranstaltende Hotel oder Kongress Center vorzunehmen. Entsprechende Formulare gehen den Geschäftspartnern rechtzeitig zu.
8. Einsatz von Ton-/ Bild-/ Videogeräten („diese Geräte“) und Live Musik Der Einsatz dieser Geräte durch die Geschäftspartner darf nur so erfolgen, dass Nachbarstände in keiner Weise gestört oder beeinträchtigt werden (max. 50 dB). Jeglicher Einsatz bedarf einer schriftlichen Voranmeldung an die itSMS GmbH. Sofern am Stand eines Geschäftspartners dagegen verstoßen wird, ist die itSMS GmbH berechtigt, die Stromzufuhr dieses Standes abzustellen. Des Weiteren behält sich die itSMS GmbH beim Verstoß dagegen weitere rechtliche Schritte vor. Es sind keine musikalischen Acts (Live Musik) auf der Messe zugelassen.
9. Verwirkungsklausel Quantifizierte Ansprüche der Geschäftspartner gegen die itSMS GmbH, die innerhalb von zwei Wochen nach Schluss der Veranstaltung quantifizierbar waren und nicht innerhalb dieser Frist schriftlich gegenüber der itSMS GmbH geltend gemacht wurden, sind verwirkt.
10. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen Nach der Zulassung erhält der Geschäftspartner eine Rechnung, die bis spätestens 30 Tag nach Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug zu begleichen ist. Beanstandungen der Rechnung gleich welcher Art müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung gegenüber der itSMS GmbH geltend gemacht werden. Nur bei vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Geschäftspartner ist dieser berechtigt, den Stand zu beziehen.
11. Teilnehmerausweise Für einen Bronzestand erhält jeder Geschäftspartner kostenlos 2 Teilnehmerausweise, für einen Silberstand 4 Teilnehmerausweise, für einen Gold- bzw. Platinstand 6 Teilnehmerausweise.
12. Aussteller- und Sponsorenverzeichnis Für alle Geschäftspartner besteht eine obligatorische Eintragungspflicht. Den Text dafür hat der Geschäftspartner nach den Vorgaben der itSMS GmbH (Gestaltung, Zeichenanzahl, etc.) spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Kongressmanagement der itSMS GmbH zur Verfügung zu stellen.
13. Reinigung und Bewachung Die itSMS GmbH sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Geschäftspartner und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Lässt der Geschäftspartner nicht durch sein eigenes Personal reinigen, so dürfen nur von der itSMS GmbH zugelassene Unternehmen mit der Reinigung beauftragt werden.
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt die itSMS GmbH ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Geschäftspartner selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Messe. Genehmigungen für externe Bewachungsfirmen müssen bei der itSMS GmbH angemeldet werden.
14. Werbung und Verkaufsregelung Unzulässig sind messebezogene Werbemaßnahmen der Geschäftspartner, die Standnachbarn in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten behindern, belästigen oder einschränken. Die itSMS GmbH ist berechtigt, die Ausgabe und das zur Schaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben können, zu untersagen.
15. Haftung Soweit im Allgemeinen Teil dieser AGB nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Geschäftspartners auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn die itSMS GmbH Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat. Gleichwohl haftet die itSMS GmbH in den in oben genannten Fällen, wenn der itSMS GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt sowie in allen Fällen, in denen die itSMS GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verstoßen haben und der Vertragszweck dadurch insgesamt gefährdet wird.
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der itSMS GmbH allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Standmiete beschränkt. Sollte im zuletzt genannten Fall ausnahmsweise die Höhe der Standmiete nicht dem typischerweise voraussehbaren Schaden entsprechen, so ist die Haftung der itSMS GmbH jedenfalls der Höhe nach auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt schließlich nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wenn eine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit des Liefergegenstands übernommen wurde. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16. Versicherung Es wird den Geschäftspartnern dringend empfohlen, ihr Ausstellungsgut und ihre gesetzliche Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. Eine Haftung der itSMS GmbH für eingebrachtes Eigentums des Geschäftspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Verpflichtung der itSMS GmbH, entsprechende Versicherungen zugunsten der Geschäftspartner abzuschließen, besteht nicht.
17. Aktivitäten außerhalb des Standes Aktivitäten der Geschäftspartner außerhalb der angemieteten Standfläche, wie z.B. Besucherbefragungen, Promotion-Aktionen u.ä. sind untersagt. Ausnahmegenehmigungen können von der itSMS GmbH schriftlich erteilt werden.
18. Behördliche Genehmigung Der Geschäftspartner ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die gesetzlichen geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die itSMS GmbH verweist in diesem Zusammenhang auf die organisatorischen und technischen Richtlinien in der Aussteller-Service-Mappe, welche als Hilfestellung für die Geschäftspartner gedacht ist. Für die Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der vorgenannten Aussteller-Service-Mappe übernimmt die itSMS GmbH keinerlei Gewähr oder Haftung.
19. Gastronomie / Catering Die gesamte Bewirtschaftung bei Veranstaltungen ist ausschließlich dem Hotel oder Kongresszentrum vorbehalten. Der Geschäftspartner wird der itSMS GmbH von sämtlichen Ansprüchen des Hotels oder Kongresszentrums freistellen, welche aus der Verletzung des ausschließlichen Bewirtschaftungsrechts durch den Geschäftspartner resultieren.
II. Schulungs-, Referenten- und Beratungsleistungen
1. Gegenstand der Leistungen Dieser Teil der AGB regelt die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch die itSMS GmbH oder dessen Mitglieder. Unter Service ist die Durchführung einer bestimmten Aufgabe sowie die Erbringung von Beratungs-, Referenten-, Schulungs- und Unterstützungsleistung durch die itSMS GmbH zu verstehen. Service kann in Form von Werk- oder Dienstleistung erbracht werden. Werk- oder Dienstleistungen werden i.d.R. im Auftragsdokument als solche ausgewiesen.
2. Leistungserbringung Die von der itSMS GmbH eingesetzten Trainer/Referenten/Berater handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen der itSMS GmbH. Die itSMS GmbH wird hierfür in der Regel Mitglieder oder Mitarbeiter von Mitgliedern einsetzen. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit gleichem Themengebiet, mit eingesetzten Trainern/Referenten/Beratern sind ausschließlich über die itSMS GmbH abzuschließen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,- Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
3. Beratungsleistungen Von der itSMS GmbH angegebene Liefer- und Leistungstermine sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, Circa-Fristen. Teilleistungen und -lieferungen sind zulässig, soweit nicht wesentliche Interessen des Geschäftspartners entgegenstehen. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem die itSMS GmbH durch von ihr nicht zu vertretende Umstände (z. B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern und Hardware oder Nichtbelieferung durch Zulieferer), daran gehindert ist, Lieferungen oder Leistungen zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Beendigung der Behinderung. Das gleiche gilt für den Zeitraum, in dem die itSMS GmbH auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Geschäftspartners wartet. Jede Mahnung und Fristsetzung für die Leistung oder Nacherfüllung durch den Geschäftspartner bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung muss, soweit nicht eine besondere Dringlichkeit gegeben ist, zumindest zehn Arbeitstage betragen. Wenn der Geschäftspartner eine Vertragsstörung zu vertreten hat, stellt die itSMS GmbH die Mehrkosten gemäß der jeweils vereinbarten Gebührensätze in Rechnung.
4. Nachträgliche Leistungs- oder Vergütungsregelungen Die mit den einzelnen Verträgen beauftragen Lieferungen oder Leistungen können sich, je nach Art der Lieferung oder Leistung, über einen längerfristigen Zeitraum erstrecken (langfristige Dauerschuldverhältnisse). Während des Zeitraums der Leistungserbringung können sich die technischen und/oder organisatorischen Anforderungen an die jeweilige Lieferung oder Leistung ändern. Die itSMS GmbH kann in diesen Fällen aufgrund schriftlicher Mitteilung an den Geschäftspartner die für die betroffene Lieferung oder Leistung vereinbarte Vergütung angemessen anpassen. Die Mitteilung muss dem Geschäftspartner zumindest sechs Wochen vor der geplanten Anpassung der Vergütung zugehen. Widerspricht der Geschäftspartner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, so gilt die mitgeteilte Anpassung als genehmigt. Die itSMS GmbH ist bei langfristigen Dauerschuldverhältnissen berechtigt, auch außerhalb der in Abs. 1 beschriebenen Umstände die Vergütung frühestens sechs Monate nach Beginn der Leistungserbringung anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgebenden Sach- und/oder Personalkosten erhöht haben. Die itSMS GmbH wird dem Geschäftspartner die Erhöhung entsprechend Abs. 1 mitteilen. Der Geschäftspartner kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, soweit die Anpassung 5 % der für die jeweilige Leistung zu zahlenden Vergütung übersteigt. Für den Fall, dass der Geschäftspartner einem Anpassungsverlangen der itSMS GmbH nach Abs. 1 widerspricht, ist die itSMS GmbH dazu berechtigt, die jeweilige Lieferung oder Leistung mit einer Frist von sechs Monaten ab dem angetragenen Anpassungszeitpunkt zu kündigen. Ist die Einhaltung dieser Frist für die itSMS GmbH unzumutbar, kann sie aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die itSMS GmbH wird in diesem Fall bereits bei der Mitteilung an den Geschäftspartner nach Abs. 1 auf diesen Umstand hinweisen.
5. Anmeldeverfahren für Schulungsleistungen der itSMS GmbH Der Geschäftspartner kann sich Online, per Fax oder Post für eine Veranstaltung der itSMS GmbH anmelden. Die Buchung und Zahlung der Unterkunft und Verpflegung in der Tagungsstätte nimmt der Geschäftspartner in der Regel selbst vor, außer in den Veranstaltungsbedingungen ist etwas anderes durch die itSMS GmbH angeboten worden. Die Anmeldung des Geschäftspartners ist eine Voraussetzung für eine Teilnahme an der Veranstaltung der itSMS GmbH. Ein Anmeldeformular findet der Geschäftspartner entweder Online oder im Anhang eines Veranstaltungsprogramms. Pro Anmeldeformular kann nur ein(e) Teilnehmer/in für eine Veranstaltung angemeldet werden. Bei Anmeldungen für mehrtägige Veranstaltungen muss die Teilnahme an allen Seminartagen gewährleistet sein. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldedaten werden für Zwecke der Teilnehmer- und Adressverwaltung verwendet. Eine Weitergabe des Namens und der Anschrift erfolgt ggf. nur an Hotels o.ä. zum Zwecke der Organisation der Veranstaltung. Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt nur nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Geschäftspartner eine Eingangsbestätigung, mit der in der Regel auch die Vergütung für eine Schulungsleistung beziffert und zur Zahlung fällig wird. Sind mehr Anmeldungen als Schulungsplätze vorhanden, entscheidet die Reihenfolge des Anmeldetags und der -uhrzeit über die Vergabe der Schulungsplätze.
6. Schulungsveranstaltung und –durchführung In Ausnahmefällen notwendig werdende Änderungen des Tagungsprogramms, des Veranstaltungstermins, der Referenten oder des Veranstaltungsortes behält sich die itSMS GmbH in zumutbarem Umfang vor.
Die Schulung wird entsprechend dem ausgedruckten Programminhalt durchgeführt. Die itSMS GmbH behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf eine Schulungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages durch Ausfälle aufgrund von Gründen, die die itSMS GmbH nicht zu vertreten hat.
7. Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen und Seminare Die Teilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer ist fällig nach Erhalt der Teilnahmebestätigung inkl. einer Rechnung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
8. Stornierung / Umbuchung durch den Teilnehmer Bei Stornierung der Anmeldung durch den Geschäftspartner bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin erhebt die itSMS GmbH keine Stornierungsgebühr. Bei Stornierung im Zeitraum von 30 Tagen bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin erhebt die itSMS GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Teilnahmegebühr. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet, sofern nicht vom Geschäftspartner im Einzelfall der Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe erbracht wird. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Eine Umbuchung (Benennung Ersatzteilnehmer/andere Veranstaltung der itSMS GmbH) ist zu jedem Zeitpunkt möglich. In diesem Fall wird eine Gebühr in Höhe von Euro 50,- (zzgl. MwSt.) fällig. Diese Gebühren entfallen, wenn die Umbuchung aus Gründen erfolgt, die die itSMS GmbH zu vertreten hat.
9. Absage einer Veranstaltung Die itSMS GmbH behält sich eine Absage einer Veranstaltung aus wichtigem Grund - z.B. bei Ausfall von Referenten oder aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl – vor. In jedem Fall bemüht sich die itSMS GmbH, den Geschäftspartner über Absagen oder erforderliche Änderungen des Programms rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstattet die itSMS GmbH die bereits gezahlten Gebühren oder stellt den Geschäftspartnern auf Wunsch eine Transferkarte aus, die ein halbes Jahr Gültigkeit besitzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der itSMS GmbH.
10. Haftungsbeschränkungen der itSMS GmbH als Veranstalter Die itSMS GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der itSMS GmbH zurückzuführen. Es ergeht daher der Hinweis, in den Pausen keine Wertgegenstände oder wichtige Materialien im Tagungsraum zurückzulassen.
III. Franchise- und Lizenzgeschäfte
Tritt die itSMS GmbH als Franchise-Geber gegenüber dem Geschäftspartner für Lizenzprodukte auf, an denen die itSMS GmbH Urheber- oder Nutzungsrechte besitzt, so werden der Geschäftspartner und die itSMS GmbH über die Lizenzprodukte einen Franchise- bzw. Nutzungsvertrag nach Vorgabe der itSMS GmbH abschließen. Diese Vereinbarung kann aus mehreren Vertragsteilen bestehen.
Der Allgemeine Teil dieser AGB ist auch für solche Verträge anwendbar, sofern sich auch den Franchise- oder Nutzungsverträgen nichts anderes ergibt.
Detaillierte Regelungen aus den Franchise- oder Nutzungsverträgen gehen diesen AGB in ihrer Gesamtheit vor.
IV. Online Shopping
1. Zustandekommen des Vertrages (a) Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Die Darstellung des Sortiments der itSMS GmbH auf über das Internet abrufbaren Rechnern stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Geschäftspartner, diese Produkte zu bestellen.
(b) Indem der Geschäftspartner per Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege eine Bestellung an die itSMS GmbH absendet, gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages (Fernabsatzvertrag) mit der itSMS GmbH ab. Der Geschäftspartner erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung), in der die Bestelldaten aufgeführt sind. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei der itSMS GmbH eingegangen ist.
(c) Der Vertrag mit der itSMS GmbH kommt zustande, wenn die itSMS GmbH dieses Angebot annimmt, indem sie das bestellte Produkt an den Kunden versendet bzw. den Versand an den Geschäftspartner mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Über Produkte aus ein- und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
(d) Kann die itSMS GmbH das Angebot des Geschäftspartners nicht annehmen, wird der Geschäftspartner anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Geschäftspartners werden unverzüglich erstattet.
2. Lieferung, Versandkosten (a) Die itSMS GmbH ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Geschäftspartner zumutbar sind. Sofern Teillieferungen der itSMS GmbH durchgeführt werden, übernimmt die itSMS GmbH die zusätzlichen Portokosten.
(b) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte die itSMS GmbH dem Geschäftspartner nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.
(c) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Exportbeschränkungen vorliegen und Einfuhrabgaben anfallen, die der Geschäftspartner zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Geschäftspartner ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich.
3. Fälligkeit, Bezahlung und Eigentumsvorbehalt (a) Die itSMS GmbH akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Geschäftspartner jeweils angezeigten Zahlungsarten. Soweit der itSMS GmbH eine gültige E-Mail-Adresse des Geschäftspartners vorliegt, erfolgt der Versand der Rechnung per E-Mail.
(b) Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Versandkosten werden vorbehaltlich Absatz 3 mit vollständiger Lieferung fällig. Bei Zahlung per Bankeinzug und Kreditkarte erfolgt die Belastung am Tag der Rechnungsstellung.
(c) Die itSMS GmbH behält sich vor, insbesondere in den Fällen, in denen sich im Zeitpunkt des Auftragseingangs offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden, eine Vorkasse in Höhe des Auftragswerts zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Warenwert aller Aufträge, die Summe noch offener Rechnungen oder bereits auf den Versandweg gebrachte Aufträge im Zeitpunkt einer neuen Bestellung einen Betrag in Höhe von 200,00 EUR überschreiten. Eine Aufforderung, Vorkasse zu leisten, erhält darüber hinaus jeder Geschäftspartner, dessen Gutschriften 30 Prozent seines bisherigen Gesamtrechnungsvolumens erreichen bzw. überschreiten. Die Bestellung wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
4. e-Books (a) Die Annahme des Kaufvertrags über E-Books und deren Lieferung erfolgt durch die Sendung einer E-Mail mit einem Link zum Herunterladen des E-Books an die vom Geschäftspartner angegebene und bei der itSMS GmbH registrierte E-Mail-Adresse. (b) Im Rahmen dieses Angebotes erwirbt der Geschäftspartner das einfache, nicht übertragbare Recht, die angebotenen Titel zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Es ist nicht gestattet, die Downloads in irgendeiner Weise inhaltlich und redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
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