Bei den in der Standardpreisliste angegebenen Konditionen handelt es sich jeweils um ein 1-Jahres Kontingent (Januar bis Dezember des laufenden Jahres). Wird ein Vertrag unterjährig geschlossen, so werden für das laufende Jahr die Kosten anteilig abgrechnet. Die Kosten werden jeweils zu Beginn des Vertragszeitraums im Voraus verrechnet. Wird eine Rechnung nicht zum Zahlungsdatum beglichen, hält sich die itSMS GmbH vor, das/die Profil/e aus der Expertenpool Datenbank zu entfernen. Der Vertrag zum Expertenpool beinhaltet keine Garantien oder Zusicherungen über die Vermittlung von Aufträgen. Die itSMS GmbH kann keinerlei Verantwortung für die Korrektheit der Profildaten übernehmen oder dass die eingebenen Daten und Inhalte den vorab bestimmten Zweck erfüllen. Die Verantwortung für Inhalte und Daten im Expertenpool übernimmt ausschließlich der Experte.
Mit der Beauftragung einer Recherche im Expertenpool ist keinerlei Zusicherung oder Garantie verbunden, dass ein Vertrag mit einem Experten zustande kommt und dass letztlich eine schriftliche / vertragliche Abnahme bzw. Freigabe der Leistung des Experten nach der Leistungserfüllung durch den Experten erfolgt. Die itSMS GmbH ist kein Vertragspartner für die Durchführung oder Erbringung von angefragten Leistungen durch Experten aus dem Expertenpool. Die itSMS GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen oder Handlungen von Experten, deren Kontakte wir im Rahmen des Expertenpools vermittelt haben. Weiterhin übernimmt die itSMS GmbH keinerleich Verantwortung oder Haftung bezüglich der Situation oder Zahlungsfähigkeit der Interessenten, für die die itSMS GmbH Experten aus dem Expertenpool vermittelt hat. Leistungen, die nicht in den Paketangeboten enthalten sind (wie z.B. die qualifizierte Konkretisierung eines Projektbedarfs), werden explizit angeboten und müssen auch extra beauftragt werden.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Rechnungsdatum geltenden Umsatzsteuer. Sie akzeptieren mit der Dateneingabe Ihrer Profil- und Kundendaten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese hier aufgeführten Zusatzbedingungen für den Expertenpool und das Zustandekommen des Vertrages. Der Experte bzw. der Kundenansprechpartner für die Expertenprofile und die itSMS GmbH kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs (6) Werktagen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Nutzungszeitraums oder kündigen. Die Kündigung kann schriftlich per Mail, Telefax oder Brief an die itSMS GmbH erfolgen. Bei der Kündigung sind Kundenname und Kundennummer anzugeben. Ein Kündigungsgrund seitens der itSMS GmbH liegt insbesondere vor, wenn sich die Profildaten im Expertenpool des Experten als falsch herausstellen, wenn durch den Experten gesetzliche Vorschriften verletzt werden oder wenn die vermittelten Profile auf andere Personen übertragen werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag für die Nutzung des Expertenpools nach dem Ablauf des bezahlten Nutzungszeitraums für die Führung Ihres Profils im Expertenpool automatisch um weitere 12 Monate für das kommende Jahr.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der itSMS GmbH
Zur Nutzung des Expertenpools für Experten
§1 Definitionen und Zustandekommen des Nutzungs-Vertrages
Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten des Expertenpools der itSMS GmbH (Nutzungsvertrag) kommt ausschließlich auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itSMS (Allgemeiner Teil) und dieser Besonderen Vertragsbedingungen zustande.
Nutzer ist eine Einzelperson oder eine Organisation, die im Expertenpool Profile einstellen kann (nachfolgend Experte genannt), über welche Bedarfsträger, welche Experten suchen (nachfolgend Bedarfsträger genannt), Abfragen durchführen können. Die itSMS stellt online den Zugang zum Expertenpool und den Rahmen für das Expertenprofil zur Verfügung und kümmert sich um die Suchbarkeit durch die Bedarfsträger und die Vermittlung bei entsprechendem Bedarf.
Grundlagen der Leistungen und Preise sind die jeweils aktuellen Leistungs- und Preisbeschreibungen der Internetseiten des itSMS für den Expertenpool. Mit dem elektronischen Abschluss eines Einzelabrufes zur Nutzung des Expertenpools bestätigt der Experte oder dessen Organisation, diese Beschreibungen und die AGB und BVB zur Kenntnis genommen zu haben und stimmt ihnen zu. Mit der Bestätigung kommt es zu einem Abschluss eines Nutzungsvertrags und der Experte erwirbt eine Zugangsberechtigung und eine Lizenz für den Expertenpool der itSMS.
Der Beratungs-Vertrag bei erfolgreicher Vermittlung eines Experten aus dem Expertenpool an einen Bedarfsträger kommt ausschließlich zwischen diesen beiden Vertragsparteien zustande. Das itSMS tritt nur als neutraler Vermittler auf. Die itSMS GmbH ist kein Vertragspartner für die Durchführung oder Erbringung von angefragten Leistungen durch Experten aus dem Expertenpool. Die itSMS GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen oder Handlungen von Experten, deren Kontakte im Rahmen des Expertenpools vermittelt wurden. Es besteht ferner keine Zusicherung hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit der Bedarfsträger.
Es besteht ferner keinerlei Zusicherung oder Garantie auf die Vermittlung von Aufträgen. Dies wird allein durch Angebot und Nachfrage sowie nur zwischen Experten und Bedarfsträgern geregelt.
§ 2 Mitgliedschaft im itSMF Deutschland e.V.
Der Experte oder das Unternehmen, für das er tätig ist, muss Mitglied des it Service Management Forums Deutschland e.V. (itSMF) sein, was mit Abschluss eines Nutzungsvertrages für den Expertenpool bestätigt wird. Sollte diese Voraussetzung später wegfallen, ist der Experte oder das Unternehmen verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende wird der Nutzungsvertrag durch die itSMS in diesem Fall – oder bei anderweitig erlangter Kenntnis der Nicht-Mitgliedschaft im itSMF e.V. - gekündigt, und die nicht genutzte Zeit aus dem Nutzungsvertrag anteilig rückvergütet.
§ 3 Leistungsumfang des Expertenpools
Die Leistungen der itSMS für den Expertenpool werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht. itSMS behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. itSMS ist ferner berechtigt, die Leistungen in einem zumutbaren Umfang zu verringern. Soweit itSMS kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Die itSMS kann keinerlei Verantwortung für die Korrektheit der Profildaten übernehmen oder dass die eingegebenen Daten und Inhalte den vorab bestimmten Zweck erfüllen. Die Verantwortung für Inhalte und Daten im Expertenpool übernimmt ausschließlich der Experte.
Der Experte ist berechtigt, die von itSMS betriebenen Informationsdienste nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu benutzen:
- Der Expertenpool stellt dem Experten via einer elektronischen Datenbank Ablagemöglichkeiten für die Hinterlegung eines Profils zur Verfügung. Die Informationen können teilweise nur anonym dargestellt eingesehen werden.
- Diese Informationsdienste werden vom Experten via Internet von einem Rechenzentrum der itSMS abgerufen bzw, dort abgelegt. Grundsätzlich stehen die angebotenen Informationsdienste dem Experten während der üblichen Bürozeiten der itSMS ohne zeitliche Unterbrechung zur Verfügung. Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu Unterbrechungen führen. Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit sowie einer angemessenen Vor- und Nachlaufzeit ist itSMS von der Verpflichtung zur Leistung des Expertenpools befreit. Eine technische Verfügbarkeit im Sinne der ITIL Definitionen wird nicht zugesichert.
Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen wie Feuer, Streik, Aussperrungen sowie sonstigen Umständen, die von itSMS nicht zu vertreten sind und die eine Einschränkung oder Einstellung des Expertenpools erforderlich machen, ist itSMS für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn itSMS in Folge eines Computervirus im System seine Leistungen einschränken oder völlig einstellen muss und sich itSMS nicht zu angemessenen Bedingungen gegen das Eindringen des Computervirus schützen konnte.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Störungen oder eines Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways der Internetprovider hat itSMS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen itSMS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungs¬bereiches von itSMS liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung. Im Übrigen werden Ausfallzeiten durch Laufzeitverlängerung ausgeglichen.
§ 4 Inhalt des Expertenpools
itSMS behält sich bezüglich der Gestaltung, des Inhalts und der Form des Expertenpools redaktionelle Freiheit vor. Insbesondere im Interesse der Aktualität des Informationsdienstes oder bei einer allgemeinen Änderung des Informationsbedarfes ist itSMS berechtigt, Form und Inhalt des Informationsdienstes zu ändern. Diese Änderung darf nicht zu Lasten des vertraglichen Umfangs und des mit der Vergütung bezahlten Leistungen geschehen. Aus den oben genannten Gründen kann itSMS insbesondere auch die Art der mit den Informationsdiensten verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten und Datenbanken ändern.
Der Experte erkennt an, dass Informationen, die itSMS von Fremdanbietern bezieht, oder die von einem Fremdeingeber in das Informationssystem eingegeben wurden, itSMS nicht zurechenbar sind und von itSMS auch nicht überprüft werden können.
Der Experte bestätigt, dass Fremdanbietern an Teilen des Dienstes Schutzrechte zustehen können. Der Experte verpflichtet sich, im Informationsdienst enthaltene Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Fremdanbieter für die Verwendung der Informationen einzuhalten.
Der Experte stimmt ausdrücklich einer Weiterverarbeitung seiner Daten im Rahmen des von der itSMS einzuhaltenden Datenschutzrechts, insbesondere Angaben zu den vom Experten bereitgestellten Informationen und von ihm bereitgestellten Informationen zu Skills, Projekten, und anderen Angaben zu seinem Profil, sowie deren Weiterleitung im Rahmen der Funktionen des Expertenpools zu.
§ 5 Pflichten des Experten
Der Experte oder dessen Unternehmen pflegt persönlich das Profil im Expertenpool. itSMS vertraut auf die Pflege, die Aktualität und die Korrektheit der Angaben für den Experten. Es erfolgt keine Überprüfung der Eingaben. Die Korrektheit der Angaben wird immer Ihr potenzieller Kunde beurteilen.
Der Experte ist verpflichtet, die Dienste der itSMS sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
- die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an itSMS Diensten erforderlich sein sollten;
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
- itSMS erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
- im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung die itSMS durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Experten vorlag.
Adressenänderungen des Experten sind itSMS schriftlich mindestens 30 Tage im voraus mitzuteilen. Leistungsstörungen oder die Nichterbringung von Leistungen, zu denen itSMS nach dem zwischen ihr und dem Experten geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, sind nicht von itSMS zu vertreten, wenn sie auf einer verspäteten Mitteilung über die geänderte Adresse eines Experten beruhen.
Verstößt der Experte gegen die oben genannten Pflichten, ist itSMS berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Der Experte ist für alle Genehmigungen und Erlaubnisse, die notwendig sind, um den Expertenpool zu nutzen, selbst verantwortlich. Der Experte wird nur solche Daten und Informationen eingeben, abrufen und entgegennehmen, zu deren Entgegennahme oder Eingabe er nach den getroffenen Vereinbarungen berechtigt ist. Der Experte erkennt an, itSMS den Schaden zu ersetzen, der itSMS daraus entsteht, dass der Experte andere als die in den abgeschlossenen Verträgen über die Nutzung des Expertenpools bezeichneten Daten eingibt, entgegennimmt, verarbeitet oder weitergibt.
Weiterhin ist der Experte verpflichtet, den Informationsdienst und die darin enthaltenen Informationen nur innerhalb seines Vertrages und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Experte verpflichtet sich, den Expertenpool nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder eine Verwendung dafür zu gestatten.
§ 6 Gewährleistung
itSMS wird alles unternehmen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Expertenpools sicherzustellen. Insbesondere wird itSMS alles unternehmen, dass die beauftragten Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen die Anonymität des Experten gegenüber Dritten beachten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die Bedarfsträger, für die der Experte Informationen bereitstellen möchte, beziehungsweise an die er Informationen weiterleiten möchte.
itSMS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die im Informationsdienst enthaltenen Informationen richtig, vollständig und umfangreich sind.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, itSMS handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
§ 7 Haftung
Allgemeine Haftungsansprüche sind bereits in den AGB geregelt. Ferner gilt Folgendes:
itSMS haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
itSMS haftet nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Informationen des Experten auf den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet Provider gestellt werden, eingesehen werden können.
itSMS haftet nicht für den Missbrauch des Informationsdienstes durch andere Nutzer. Der Experte stellt itSMS von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Bereitstellung der Informationsdienste an die Nutzer oder die Verwendung der Informationsdienste durch die Nutzer ergeben.
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen BVB eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von itSMS Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch itSMS nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf EUR 500,00 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
itSMS haftet in keinem Fall für Verluste des Experten, die aufgrund von fehlender oder unrichtiger Informationen durch die Informationsdienste von itSMS eingetreten sind.
Der Experte haftet für alle Folgen und Nachteile, die itSMS und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der itSMS-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Experte seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Laufzeit und Kündigung
Die vereinbarte Vergütung entsprechend der jeweils allgemein gültigen Preisliste für den Expertenpool, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer ist fristgerecht zu zahlen. Die Vergütungen für die Nutzung des Expertenpools müssen vom Experten im Voraus bezahlt werden.
Der Vertragsbeginn des Informationsdienstes ist die Zustellung des Zugangscodes / Lizenzschlüssels.
Behauptet der Experte, dass die ihm berechnete Vergütung nicht von ihm oder Dritten verursacht worden ist, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
Alle Vergütungen, Kosten und Gebühren verstehen sich für Nutzer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In den hier genannten Vergütungen für Informationsdienste von itSMS sind die Kosten für die Nutzung von Datenbandgeräten, Telefonleistungen und Datennetze sowie sonstige Leistungen der Datenübertragungsmedien als auch die etwaigen Kosten für weitere Gebühren oder Fremdanbieter, wie den Internetprovidern und der Deutschen Telekom AG, nicht enthalten.
Bei den in der Standardpreisliste angegebenen Konditionen handelt es sich jeweils um ein 1-Jahres Kontingent (Januar bis Dezember des laufenden Jahres). Wird ein Vertrag unterjährig geschlossen, so werden für das laufende Jahr die Kosten anteilig abgerechnet. Die Kosten werden jeweils zu Beginn des Vertragszeitraums im Voraus verrechnet. Wird eine Rechnung nicht zum Zahlungsdatum beglichen, hält sich die itSMS GmbH vor, das/die Profil/e aus der Expertenpool Datenbank zu entfernen.
Der Experte und die itSMS kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs (6) Werktagen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Nutzungszeitraums oder kündigen. Die Kündigung kann schriftlich per Mail, Telefax oder Brief an die itSMS GmbH erfolgen. Bei der Kündigung sind Kundenname und Kundennummer anzugeben. Ein Kündigungsgrund seitens der itSMS GmbH liegt insbesondere vor, wenn sich die Profildaten im Expertenpool des Experten als falsch herausstellen, wenn durch den Experten gesetzliche Vorschriften verletzt werden oder wenn die vermittelten Profile auf andere Personen übertragen werden.
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag für die Nutzung des Expertenpools nach dem Ablauf des bezahlten Nutzungszeitraums für die Führung Ihres Profils im Expertenpool automatisch um weitere 12 Monate für das kommende Jahr.
§ 9 Zahlungsverzug
Kommt der Experte mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug, ist itSMS berechtigt, den Anschluss zu sperren, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinsatz zu berechnen (es sei denn, dass itSMS eine höhere Zinslast nachweist), sowie das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt itSMS vorbehalten.
§10 Nutzung durch Dritte
Der Experte ist über den hier beschriebenen Umfang hinaus nicht berechtigt, die Informationen des Dienstes insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dritte im oben genannten Sinne sind auch solche Personen oder Unternehmen, an denen der Experte direkt oder indirekt beteiligt ist oder die in seinem Alleineigentum stehen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Experte vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche den durch den Dritten erzielten Nutzungswert itSMS zu erstatten.
Der Experte versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten.
Der Experte hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von itSMS durch Dritte entstanden sind.
Bei Pflichtverstößen ist itSMS zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt.
§11 Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz
Sowohl die Expertenprofile als auch die Anfragen an Experten werden vertraulich behandelt. Es werden keine Daten an dritte Organisationen weitergegeben.
Reports werden immer so aufbereitet, dass kein Bezug zu Firmen oder Personen möglich ist.
Der Namen des Experten oder dessen Kontaktdaten werden nur dann an Interessenten oder Experten als Bedarfsträger weitergeleitet, wenn der Experte selber damit einverstanden sind. Dieses Einverständnis wird durch die itSMS in jedem konkreten Fall einzeln per E-Mail eingeholt bzw. kann durch eine prinzipielle Freigabe durch den Experten für alle Bedarfsanfragen ebenfalls per E_Mail erteilt werden.
Der Experte wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass itSMS seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich itSMS Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist itSMS berechtigt, die Teilnehmerdaten im Rahmen der Datenschutzbestimmungen offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
Der Experte seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von itSMS nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen, insbesondere personenbezogene Daten der in der Datenbank gespeicherten Profile, zu verschaffen. Grundsätzlich stehen diese Daten nur in einer anonymen Darstellung zur Einsicht für Bedarfsträger zur Verfügung.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der itSMS GmbH
Zur Nutzung des Expertenpools für Bedarfsträger
§1 Definitionen und Zustandekommen des Nutzungs-Vertrages
Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten des Expertenpools der itSMS GmbH (Nutzungsvertrag) kommt ausschließlich auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itSMS (Allgemeiner Teil) und dieser Besonderen Vertragsbedingungen zustande.
Nutzer ist eine Einzelperson oder eine Organisation, die Experten aus dem Expertenpool sucht (nachfolgend Bedarfsträger genannt), und dafür gezielte Such-Abfragen nach personengebundenen Skills und Expertisen durchführen kann. Die itSMS stellt online den Zugang zum Expertenpool und den Rahmen für die Suche zur Verfügung und kümmert sich um die Suchbarkeit durch die Bedarfsträger und die Vermittlung bei entsprechendem Bedarf.
Grundlagen der Leistungen und Preise sind die jeweils aktuellen Leistungs- und Preisbeschreibungen der Internetseiten des itSMS für den Expertenpool. Mit dem elektronischen Abschluss eines Einzelabrufes zur Nutzung des Expertenpools bestätigt der Bedarfsträger, diese Beschreibungen und die AGB und diese BVB zur Kenntnis genommen zu haben und stimmt ihnen zu. Mit der Bestätigung kommt es zu einem Abschluss eines Nutzungsvertrags und der Bedarfsträger erwirbt eine Zugangsberechtigung und eine Lizenz für den Expertenpool der itSMS.
Der Beratungs-Vertrag bei erfolgreicher Vermittlung eines Experten aus dem Expertenpool an einen Bedarfsträger kommt ausschließlich zwischen diesen beiden Vertragsparteien zustande. Das itSMS tritt nur als neutraler Vermittler auf. Die itSMS GmbH ist kein Vertragspartner für die Durchführung oder Erbringung von angefragten Leistungen durch Experten aus dem Expertenpool. Die itSMS GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen oder Handlungen von Experten, deren Kontakte im Rahmen des Expertenpools vermittelt wurden. Es besteht ferner keine Zusicherung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Experten.
Es besteht ferner keinerlei Zusicherung oder Garantie auf die Vermittlung von Aufträgen. Dies wird allein durch Angebot und Nachfrage sowie nur zwischen Experten und Bedarfsträgern geregelt.
§ 2 Mitgliedschaft im itSMF Deutschland e.V.
Der Bedarfsträger muss für die Nutzung des Expertenpools nicht Mitglied des it Service Management Forums Deutschland e.V. (itSMF) sein, erhält jedoch bei Mitgliedschaft eine preisliche Berücksichtigung.
§ 3 Leistungsumfang des Expertenpools
Die Leistungen der itSMS für den Expertenpool werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht. itSMS behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. itSMS ist ferner berechtigt, die Leistungen in einem zumutbaren Umfang zu verringern. Soweit itSMS kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Die itSMS kann keinerlei Verantwortung für die Korrektheit der Profildaten übernehmen oder dass die eingegebenen Daten und Inhalte den vorab bestimmten Zweck erfüllen. Die Verantwortung für Inhalte und Daten im Expertenpool übernimmt ausschließlich der Experte.
Der Bedarfsträger ist berechtigt, die von itSMS betriebenen Informationsdienste nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu benutzen:
- Der Expertenpool stellt dem Bedarfsträger via einer elektronischen Datenbank Ablagemöglichkeiten für die Hinterlegung eines Profils zur Verfügung. Die Informationen können teilweise nur anonym dargestellt eingesehen werden.
- Diese Informationsdienste werden vom Bedarfsträger via Internet von einem Rechenzentrum der itSMS abgerufen bzw. dort abgelegt. Grundsätzlich stehen die angebotenen Informationsdienste dem Bedarfsträger während der üblichen Bürozeiten der itSMS ohne zeitliche Unterbrechung zur Verfügung. Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu Unterbrechungen führen. Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit sowie einer angemessenen Vor- und Nachlaufzeit ist itSMS von der Verpflichtung zur Leistung des Expertenpools befreit. Eine technische Verfügbarkeit im Sinne der ITIL Definitionen wird nicht zugesichert.
Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen wie Feuer, Streik, Aussperrungen sowie sonstigen Umständen, die von itSMS nicht zu vertreten sind und die eine Einschränkung oder Einstellung des Expertenpools erforderlich machen, ist itSMS für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn itSMS in Folge eines Computervirus im System seine Leistungen einschränken oder völlig einstellen muss und sich itSMS nicht zu angemessenen Bedingungen gegen das Eindringen des Computervirus schützen konnte.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Störungen oder eines Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways der Internetprovider hat itSMS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen itSMS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von itSMS liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung. Im Übrigen werden Ausfallzeiten durch Laufzeitverlängerung ausgeglichen.
§ 4 Inhalt des Expertenpools
itSMS behält sich bezüglich der Gestaltung, des Inhalts und der Form des Expertenpools redaktionelle Freiheit vor. Insbesondere im Interesse der Aktualität des Informationsdienstes oder bei einer allgemeinen Änderung des Informationsbedarfes ist itSMS berechtigt, Form und Inhalt des Informationsdienstes zu ändern. Diese Änderung darf nicht zu Lasten des vertraglichen Umfangs und des mit der Vergütung bezahlten Leistungen geschehen. Aus den oben genannten Gründen kann itSMS insbesondere auch die Art der mit den Informationsdiensten verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten und Datenbanken ändern.
Der Bedarfsträger erkennt an, dass Informationen, die itSMS von Fremdanbietern bezieht, oder die von einem Fremdeingeber in das Informationssystem eingegeben wurden, itSMS nicht zurechenbar sind und von itSMS auch nicht überprüft werden können.
Der Bedarfsträger bestätigt, dass Fremdanbietern an Teilen des Dienstes Schutzrechte zustehen können. Der Bedarfsträger verpflichtet sich, im Informationsdienst enthaltene Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Fremdanbieter für die Verwendung der Informationen einzuhalten.
Der Bedarfsträger stimmt ausdrücklich einer Weiterverarbeitung seiner Daten im Rahmen des von der itSMS einzuhaltenden Datenschutzrechts, insbesondere Angaben zu den vom Bedarfsträger bereitgestellten Informationen und von ihm bereitgestellten Informationen zu Skills, Projekten, und anderen Angaben zu seinem Profil, sowie deren Weiterleitung im Rahmen der Funktionen des Expertenpools zu.
§ 5 Pflichten des Bedarfsträgers
Der Bedarfsträger ist verpflichtet, die Dienste der itSMS sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
- die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an itSMS Diensten erforderlich sein sollten;
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
- itSMS erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
- im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung die itSMS durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Bedarfsträgers vorlag.
Adressenänderungen des Bedarfsträgers sind itSMS schriftlich mindestens 30 Tage im Voraus mitzuteilen. Leistungsstörungen oder die Nichterbringung von Leistungen, zu denen itSMS nach dem zwischen ihr und dem Bedarfsträger geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, sind nicht von itSMS zu vertreten, wenn sie auf einer verspäteten Mitteilung über die geänderte Adresse eines Bedarfsträgers beruhen.
Verstößt der Bedarfsträger gegen die oben genannten Pflichten, ist itSMS berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Der Bedarfsträger ist für alle Genehmigungen und Erlaubnisse, die notwendig sind, um den Expertenpool zu nutzen, selbst verantwortlich. Der Bedarfsträger wird nur solche Daten und Informationen eingeben, abrufen und entgegennehmen, zu deren Entgegennahme oder Eingabe er nach den getroffenen Vereinbarungen berechtigt ist. Der Bedarfsträger erkennt an, itSMS den Schaden zu ersetzen, der itSMS daraus entsteht, dass der Bedarfsträger andere als die in den abgeschlossenen Verträgen über die Nutzung des Expertenpools bezeichneten Daten eingibt, entgegennimmt, verarbeitet oder weitergibt.
Weiterhin ist der Bedarfsträger verpflichtet, den Informationsdienst und die darin enthaltenen Informationen nur innerhalb seines Vertrages und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Experte verpflichtet sich, den Expertenpool nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder eine Verwendung dafür zu gestatten.
§ 6 Gewährleistung
itSMS wird alles unternehmen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Expertenpools sicherzustellen. Insbesondere wird itSMS alles unternehmen, dass die beauftragten Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen die Anonymität des Experten oder des Bedarfsträgers gegenüber Dritten beachten.
itSMS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die im Informationsdienst enthaltenen Informationen richtig, vollständig und umfangreich sind.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, itSMS handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
§ 7 Haftung
Allgemeine Haftungsansprüche sind bereits in den AGB geregelt. Ferner gilt Folgendes:
itSMS haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
itSMS haftet nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Informationen des Experten oder Bedarfsträgers auf den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet Provider gestellt werden, eingesehen werden können.
itSMS haftet nicht für den Missbrauch des Informationsdienstes durch andere Nutzer. Der Bedarfsträger stellt itSMS von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Bereitstellung der Informationsdienste an die Nutzer oder die Verwendung der Informationsdienste durch die Nutzer ergeben.
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen BVB eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von itSMS Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch itSMS nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf EUR 500,00 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
itSMS haftet in keinem Fall für Verluste des Bedarfsträgers, die aufgrund von fehlender oder unrichtiger Informationen durch die Informationsdienste von itSMS eingetreten sind.
Der Bedarfsträger haftet für alle Folgen und Nachteile, die itSMS und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der itSMS-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Bedarfsträger seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Laufzeit und Kündigung
Die vereinbarte Vergütung entsprechend der jeweils allgemein gültigen Preisliste für den Expertenpool, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer ist fristgerecht zu zahlen. Die Vergütungen für die Nutzung des Expertenpools müssen vom Bedarfsträger im Voraus bezahlt werden, außer in den Preislisten ist etwas anderes angegeben, oder es sich um Kosten nach Aufwand handelt.
Der Vertragsbeginn des Informationsdienstes ist die Zustellung des Zugangscodes / Lizenzschlüssels.
Behauptet der Bedarfsträger, dass die ihm berechnete Vergütung nicht von ihm oder Dritten verursacht worden ist, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
Alle Vergütungen, Kosten und Gebühren verstehen sich für Nutzer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In den hier genannten Vergütungen für Informationsdienste von itSMS sind die Kosten für die Nutzung von Datenbandgeräten, Telefonleistungen und Datennetze sowie sonstige Leistungen der Datenübertragungsmedien als auch die etwaigen Kosten für weitere Gebühren oder Fremdanbieter, wie den Internetprovidern und der Deutschen Telekom AG, nicht enthalten.
§ 9 Zahlungsverzug
Kommt der Bedarfsträger mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug, ist itSMS berechtigt, den Anschluss zu sperren, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinsatz zu berechnen (es sei denn, dass itSMS eine höhere Zinslast nachweist), sowie das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt itSMS vorbehalten.
§10 Nutzung durch Dritte
Der Bedarfsträger ist über den hier beschriebenen Umfang hinaus nicht berechtigt, die Informationen des Dienstes insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dritte im oben genannten Sinne sind auch solche Personen oder Unternehmen, an denen der Bedarfsträger direkt oder indirekt beteiligt ist oder die in seinem Alleineigentum stehen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Bedarfsträger vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche den durch den Dritten erzielten Nutzungswert itSMS zu erstatten.
Der Bedarfsträger versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten.
Der Bedarfsträger hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von itSMS durch Dritte entstanden sind.
Bei Pflichtverstößen ist itSMS zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt.
§11 Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz
Sowohl die Expertenprofile als auch die Anfragen an Experten werden vertraulich behandelt. Es werden keine Daten an dritte Organisationen weitergegeben.
Reports werden immer so aufbereitet, dass kein Bezug zu Firmen oder Personen möglich ist.
Der Namen des Experten oder dessen Kontaktdaten werden nur dann an Interessenten oder Experten als Bedarfsträger weitergeleitet, wenn der Experte selber damit einverstanden sind. Dieses Einverständnis wird durch die itSMS in jedem konkreten Fall einzeln per E-Mail eingeholt bzw. kann durch eine prinzipielle Freigabe durch den Experten für alle Bedarfsanfragen ebenfalls per E_Mail erteilt werden.
Der Bedarfsträger wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass itSMS seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich itSMS Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist itSMS berechtigt, die Teilnehmerdaten im Rahmen der Datenschutzbestimmungen offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
Der Bedarfsträger seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von itSMS nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen, insbesondere personenbezogene Daten der in der Datenbank gespeicherten Profile, zu verschaffen. Grundsätzlich stehen diese Daten nur in einer anonymen Darstellung zur Einsicht für Bedarfsträger zur Verfügung.